Kann ich über mein Geld erst nach der Pensionierung verfügen? Diese oder ähnliche Fragen sind in letzter Zeit an der Tagesordnung. Dazu ist folgendes zu sagen: ausdrückliches Ziel eines Rentenfonds ist es, dass sich ein Mitglied eine Zusatzrente aufgebaut. Dieses Ziel würde natürlich deutlich verfehlt, falls man seine Position jederzeit, zur Gänze und ohne Angaben von Gründen ablösen könnte. Sie werden mir zustimmen, dass nicht mehr Vorsogeüberlegungen, sondern vielmehr rein spekulative Überlegungen vordergründig wären. Ein Fondsmitglied, sofern es gewisse Voraussetzungen erfüllt, hat aber dennoch in nachstehenden außerordentlichen Fällen die Möglichkeit über einen Teil seiner gesamten Position zu verfügen:
Für den Fall langer Arbeitslosigkeit oder Dauerinvalidität ist folgendes vorgesehen:
M.A.
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