Die ausgesprochene Absicht jeglicher Zusatzrentenform ist es natürlich, dass man sich neben der öffentlichen Rente ein zweites Vorsorgestandbein aufbaut. Daher ist die häufig gestellte Frage:
"In welcher Form und mit welchen Modalitäten werden diese Rentenauszahlungen stattfinden?" mehr als angebracht.
Wenn man die Voraussetzungen erfüllt die Rentenleistungen des Rentenfonds in Anspruch zu nehmen, dann kann man sich bis zu maximal 50% der angereiften Position in Form von Kapital auszahlen lassen und der restliche Teil wird in eine periodische Zusatzrente umgewandelt.
Es gibt jedoch folgende Ausnahme: Fällt die monatliche Zusatzrente unter 50% des Sozialgeldes (zum gegenwärtigen Zeitpunkt 195 Euro) aus, dann kann man die gesamte Position in Form von Kapital ablösen. Diese Regelung gibt es daher, da man mit einer so niedrigen Zusatzrente die öffentliche Rente nicht genügend aufbessern würde.
M.A.