Kann ich über mein Geld erst nach der Pensionierung verfügen? Diese oder ähnliche Fragen sind in letzter Zeit an der Tagesordnung. Dazu ist folgendes zu sagen: ausdrückliches Ziel eines Rentenfonds ist es, dass sich ein Mitglied eine Zusatzrente aufgebaut. Dieses Ziel würde natürlich deutlich verfehlt, falls man seine Position jederzeit, zur Gänze und ohne Angaben von Gründen ablösen könnte. Sie werden mir zustimmen, dass nicht mehr Vorsogeüberlegungen, sondern vielmehr rein spekulative Überlegungen vordergründig wären. Ein Fondsmitglied, sofern es gewisse Voraussetzungen erfüllt, hat aber dennoch in nachstehenden außerordentlichen Fällen die Möglichkeit über einen Teil seiner gesamten Position zu verfügen:
- Ausgaben im Gesundheitsbereich für sich, den Ehepartner oder die Kinder: jederzeit und bis zu 75% der angereiften Position
- Kauf der Erstwohnung für sich oder die Kinder beziehungsweise Sanierungsarbeiten an der Erstwohnung: nach mindestens acht Jahren Mitgliedschaft und bis zu 75% der angereiften Position
- Sonstige Notwendigkeiten: nach mindestens acht Jahren Mitgliedschaft und bis zu 30% der angereiften Position
Für den Fall langer Arbeitslosigkeit oder Dauerinvalidität ist folgendes vorgesehen:
- Bei Arbeitslosigkeit zwischen 12 und 48 Monaten kann man sich bis zu 50% der angereiften Position auszahlen lassen. Bei Arbeitslosigkeit über 48 Monaten oder bei Dauerinvalidität über 66% kann die gesamte Position abgelöst werden.
M.A.