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    <title>VorsorgeBlog</title>
    <link>http://www.vorsorgeblog.com/</link>
    <description>Ihr Blog &amp;uuml;ber die Zusatzvorsorge powered by PensPlan</description>
    <language>de-DE</language>
    <copyright>PensPlan</copyright>
    <lastBuildDate>Wed, 11 Apr 2007 07:18:38 GMT</lastBuildDate>
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      <dc:creator>PensPlan</dc:creator>
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      <body xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
        <p>
In letzter Zeit bin ich sehr häufig im direkten Kontakt mit Arbeitnehmern aus den
verschiedensten Sparten und dabei spürt man bereichsübergreifend eine gewisse Verunsicherung. 
<br />
Die zu treffende Entscheidung ist natürlich alles andere als banal, da man über seine
Vorsorgezukunft entscheiden muss: 
<br />
Jeder Arbeitnehmer kann sich frei entscheiden, wohin er seine anreifende Abfertigung
fließen lassen will. 
<br />
Diese <strong>Entscheidungsfreiheit</strong> hat auf manche Arbeitnehmer oftmals eine
einschüchternde Wirkung, da man nun Eigenverantwortung übernehmen muss. 
<br />
Bei vorhergehenden Reformen, wurde einfach über die Köpfe der Arbeitnehmer hinweg
eine Entscheidung getroffen, ohne eine Wahlmöglichkeit einzuräumen, dabei hat sich
natürlich keine Verunsicherung breit gemacht, sondern gegebenenfalls Unmut. 
<br />
Aus diesem Grund kann ich folgenden Ratschlag geben:<br /><strong>Man kann die Unsicherheit nur ablegen, wenn man sich ausreichend informiert.
Nachdem man die notwendigen Informationen eingeholt hat, soll man jedoch Mut beweisen
und eine bewusste Entscheidung treffen.</strong></p>
        <p>
M.A.
</p>
        <p>
          <a href="http://www.pensplan.com/pfengine/productfileget.asp?lProductID=7381&amp;lProductPropertyTypeID=8910&amp;bytLanguageID=1">Anlage:
WAS MUSS ICH TUN?</a>
        </p>
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      <title>Entscheidungsfreiheit </title>
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      <pubDate>Wed, 11 Apr 2007 07:18:38 GMT</pubDate>
      <description>&lt;p&gt;
In letzter Zeit bin ich sehr häufig im direkten Kontakt mit Arbeitnehmern aus den
verschiedensten Sparten und dabei spürt man bereichsübergreifend eine gewisse Verunsicherung. 
&lt;br&gt;
Die zu treffende Entscheidung ist natürlich alles andere als banal, da man über seine
Vorsorgezukunft entscheiden muss: 
&lt;br&gt;
Jeder Arbeitnehmer kann sich frei entscheiden, wohin er seine anreifende Abfertigung
fließen lassen will. 
&lt;br&gt;
Diese &lt;strong&gt;Entscheidungsfreiheit&lt;/strong&gt; hat auf manche Arbeitnehmer oftmals eine
einschüchternde Wirkung, da man nun Eigenverantwortung übernehmen muss. 
&lt;br&gt;
Bei vorhergehenden Reformen, wurde einfach über die Köpfe der Arbeitnehmer hinweg
eine Entscheidung getroffen, ohne eine Wahlmöglichkeit einzuräumen, dabei hat sich
natürlich keine Verunsicherung breit gemacht, sondern gegebenenfalls Unmut. 
&lt;br&gt;
Aus diesem Grund kann ich folgenden Ratschlag geben:&lt;br&gt;
&lt;strong&gt;Man kann die Unsicherheit nur ablegen, wenn man sich ausreichend informiert.
Nachdem man die notwendigen Informationen eingeholt hat, soll man jedoch Mut beweisen
und eine bewusste Entscheidung treffen.&lt;/strong&gt;
&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;
M.A.
&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;
&lt;a href="http://www.pensplan.com/pfengine/productfileget.asp?lProductID=7381&amp;amp;lProductPropertyTypeID=8910&amp;amp;bytLanguageID=1"&gt;Anlage:
WAS MUSS ICH TUN?&lt;/a&gt; 
&lt;/p&gt;
&lt;img width="0" height="0" src="http://www.vorsorgeblog.com/aggbug.ashx?id=005ac42d-608f-405b-8306-8b0c7333e8fc" /&gt;</description>
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    </item>
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      <body xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
        <p>
Die ausgesprochene Absicht jeglicher Zusatzrentenform ist es natürlich, dass man sich
neben der öffentlichen Rente ein zweites Vorsorgestandbein aufbaut. Daher ist die
häufig gestellte Frage:<br />
"In welcher Form und mit welchen Modalitäten werden diese Rentenauszahlungen stattfinden?"
mehr als angebracht.   
<br />
Wenn man die Voraussetzungen erfüllt die Rentenleistungen des Rentenfonds in Anspruch
zu nehmen, dann kann man sich bis zu maximal 50% der angereiften Position in Form
von Kapital auszahlen lassen und der restliche Teil wird in eine periodische Zusatzrente
umgewandelt. 
<br />
Es gibt jedoch folgende Ausnahme: Fällt die monatliche Zusatzrente unter 50% des Sozialgeldes
(zum gegenwärtigen Zeitpunkt 195 Euro) aus, dann kann man die gesamte Position in
Form von Kapital ablösen. Diese Regelung gibt es daher, da man mit einer so niedrigen
Zusatzrente die öffentliche Rente nicht genügend aufbessern würde.
</p>
        <p>
M.A.
</p>
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      <title>Wie bekomme ich denn meine Rente ausbezahlt?</title>
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      <pubDate>Mon, 12 Mar 2007 10:44:51 GMT</pubDate>
      <description>&lt;p&gt;
Die ausgesprochene Absicht jeglicher Zusatzrentenform ist es natürlich, dass man sich
neben der öffentlichen Rente ein zweites Vorsorgestandbein aufbaut. Daher ist die
häufig gestellte Frage:&lt;br&gt;
"In welcher Form und mit welchen Modalitäten werden diese Rentenauszahlungen stattfinden?"
mehr als angebracht.&amp;nbsp;&amp;nbsp; 
&lt;br&gt;
Wenn man die Voraussetzungen erfüllt die Rentenleistungen des Rentenfonds in Anspruch
zu nehmen, dann kann man sich bis zu maximal 50% der angereiften Position in Form
von Kapital auszahlen lassen und der restliche Teil wird in eine periodische Zusatzrente
umgewandelt. 
&lt;br&gt;
Es gibt jedoch folgende Ausnahme: Fällt die monatliche Zusatzrente unter 50% des Sozialgeldes
(zum gegenwärtigen Zeitpunkt 195 Euro) aus, dann kann man die gesamte Position in
Form von Kapital ablösen. Diese Regelung gibt es daher, da man mit einer so niedrigen
Zusatzrente die öffentliche Rente nicht genügend aufbessern würde.
&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;
M.A.
&lt;/p&gt;
&lt;img width="0" height="0" src="http://www.vorsorgeblog.com/aggbug.ashx?id=25ecda8d-c6f1-4172-8e23-f0d8fc0b18b6" /&gt;</description>
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      <body xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
        <p>
Viele Arbeitnehmer der Privatwirtschaft sind verunsichert, da sie durch die Abfertigungsreform
aufgerufen worden sind, die Verantwortung für Ihre Vorsorgezukunft selbst zu treffen
und nicht, wie so oft in der Vergangenheit, vor vollendete Tatsachen gestellt worden
sind. Natürlich sind durch die Reform auch all jene Arbeitnehmer aufgerufen eine Entscheidung
zu treffen, denen nur noch wenige Jahre bis zur Pensionierung fehlen. Bei vielen Publikumsveranstaltungen
ist häufiger folgende Frage aufgetreten: Rentiert es sich in meinem Alter noch einem
Rentenfonds beizutreten?<br />
Ein Rentenfonds ist eine mittel- bis langfristige Investitionsform, welche sich natürlich
bestens für junge Arbeitnehmer eignet, sich eine Zusatzrente aufzubauen. Aber was
kann man nun Arbeitnehmern anraten, welche einen nicht mehr so langen Anlagehorizont
aufweisen? Klarerweise kann mit wenigen Beitragsjahren keine Zusatzrente aufgebaut
werden. Jedoch ist auf der anderen Seite zu beachten, dass sämtliche Arbeitnehmer
dieselben steuerlichen Vorteile bei der Zuführung der Abfertigung an einen Rentenfonds
haben. Aus diesem Grund kann ein Rentenfonds durchaus auch für weniger Beitrittsjahre
seinen Reiz haben.<br />
    
<br />
M.A.<br /></p>
        <img width="0" height="0" src="http://www.vorsorgeblog.com/aggbug.ashx?id=aa4959f0-e301-48cf-8b29-939399cbe3e2" />
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      <title>Zahlt es sich in meinem Alter denn noch aus?</title>
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      <pubDate>Fri, 23 Feb 2007 08:27:25 GMT</pubDate>
      <description>&lt;p&gt;
Viele Arbeitnehmer der Privatwirtschaft sind verunsichert, da sie durch die Abfertigungsreform
aufgerufen worden sind, die Verantwortung für Ihre Vorsorgezukunft selbst zu treffen
und nicht, wie so oft in der Vergangenheit, vor vollendete Tatsachen gestellt worden
sind. Natürlich sind durch die Reform auch all jene Arbeitnehmer aufgerufen eine Entscheidung
zu treffen, denen nur noch wenige Jahre bis zur Pensionierung fehlen. Bei vielen Publikumsveranstaltungen
ist häufiger folgende Frage aufgetreten: Rentiert es sich in meinem Alter noch einem
Rentenfonds beizutreten?&lt;br&gt;
Ein Rentenfonds ist eine mittel- bis langfristige Investitionsform, welche sich natürlich
bestens für junge Arbeitnehmer eignet, sich eine Zusatzrente aufzubauen. Aber was
kann man nun Arbeitnehmern anraten, welche einen nicht mehr so langen Anlagehorizont
aufweisen? Klarerweise kann mit wenigen Beitragsjahren keine Zusatzrente aufgebaut
werden. Jedoch ist auf der anderen Seite zu beachten, dass sämtliche Arbeitnehmer
dieselben steuerlichen Vorteile bei der Zuführung der Abfertigung an einen Rentenfonds
haben. Aus diesem Grund kann ein Rentenfonds durchaus auch für weniger Beitrittsjahre
seinen Reiz haben.&lt;br&gt;
&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp; 
&lt;br&gt;
M.A.&lt;br&gt;
&lt;/p&gt;
&lt;img width="0" height="0" src="http://www.vorsorgeblog.com/aggbug.ashx?id=aa4959f0-e301-48cf-8b29-939399cbe3e2" /&gt;</description>
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      <body xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
        <p>
Kann ich über mein Geld erst nach der Pensionierung verfügen? Diese oder ähnliche
Fragen sind in letzter Zeit an der Tagesordnung. Dazu ist folgendes zu sagen: ausdrückliches
Ziel eines Rentenfonds ist es, dass sich ein Mitglied eine Zusatzrente aufgebaut.
Dieses Ziel würde natürlich deutlich verfehlt, falls man seine Position jederzeit,
zur Gänze und ohne Angaben von Gründen ablösen könnte. Sie werden mir zustimmen, dass
nicht mehr Vorsogeüberlegungen, sondern vielmehr rein spekulative Überlegungen vordergründig
wären. Ein Fondsmitglied, sofern es gewisse Voraussetzungen erfüllt, hat aber dennoch
in nachstehenden außerordentlichen Fällen die Möglichkeit über einen Teil seiner gesamten
Position zu verfügen:  
</p>
        <ul>
          <li>
Ausgaben im Gesundheitsbereich für sich, den Ehepartner oder die Kinder: jederzeit
und bis zu 75% der angereiften Position 
</li>
          <li>
Kauf der Erstwohnung für sich oder die Kinder beziehungsweise Sanierungsarbeiten an
der Erstwohnung: nach mindestens acht Jahren Mitgliedschaft und bis zu 75% der angereiften
Position</li>
          <li>
Sonstige Notwendigkeiten: nach mindestens acht Jahren Mitgliedschaft und bis zu 30%
der angereiften Position</li>
        </ul>
        <p>
Für den Fall langer Arbeitslosigkeit oder Dauerinvalidität ist folgendes vorgesehen:
</p>
        <ul>
          <li>
Bei Arbeitslosigkeit zwischen 12 und 48 Monaten kann man sich bis zu 50% der angereiften
Position auszahlen lassen. Bei Arbeitslosigkeit über 48 Monaten oder bei Dauerinvalidität
über 66% kann die gesamte Position abgelöst werden.</li>
        </ul>
        <p>
M.A.
</p>
        <img width="0" height="0" src="http://www.vorsorgeblog.com/aggbug.ashx?id=f470bbc6-24a3-4c6b-b4c3-17c6d3e5caf0" />
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      <title>Bleibt mein Geld im Fonds wirklich bis zur Pensionierung unantastbar?</title>
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      <pubDate>Mon, 12 Feb 2007 14:40:40 GMT</pubDate>
      <description>&lt;p&gt;
Kann ich über mein Geld erst nach der Pensionierung verfügen? Diese oder ähnliche
Fragen sind in letzter Zeit an der Tagesordnung. Dazu ist folgendes zu sagen: ausdrückliches
Ziel eines Rentenfonds ist es, dass sich ein Mitglied eine Zusatzrente aufgebaut.
Dieses Ziel würde natürlich deutlich verfehlt, falls man seine Position jederzeit,
zur Gänze und ohne Angaben von Gründen ablösen könnte. Sie werden mir zustimmen, dass
nicht mehr Vorsogeüberlegungen, sondern vielmehr rein spekulative Überlegungen vordergründig
wären. Ein Fondsmitglied, sofern es gewisse Voraussetzungen erfüllt, hat aber dennoch
in nachstehenden außerordentlichen Fällen die Möglichkeit über einen Teil seiner gesamten
Position zu verfügen:&amp;nbsp;&amp;nbsp;
&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;
Ausgaben im Gesundheitsbereich für sich, den Ehepartner oder die Kinder: jederzeit
und bis zu 75% der angereiften Position 
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;
Kauf der Erstwohnung für sich oder die Kinder beziehungsweise Sanierungsarbeiten an
der Erstwohnung: nach mindestens acht Jahren Mitgliedschaft und bis zu 75% der angereiften
Position&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;
Sonstige Notwendigkeiten: nach mindestens acht Jahren Mitgliedschaft und bis zu 30%
der angereiften Position&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;
Für den Fall langer Arbeitslosigkeit oder Dauerinvalidität ist folgendes vorgesehen:
&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;
Bei Arbeitslosigkeit zwischen 12 und 48 Monaten kann man sich bis zu 50% der angereiften
Position auszahlen lassen. Bei Arbeitslosigkeit über 48 Monaten oder bei Dauerinvalidität
über 66% kann die gesamte Position abgelöst werden.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;
M.A.
&lt;/p&gt;
&lt;img width="0" height="0" src="http://www.vorsorgeblog.com/aggbug.ashx?id=f470bbc6-24a3-4c6b-b4c3-17c6d3e5caf0" /&gt;</description>
      <comments>http://www.vorsorgeblog.com/CommentView,guid,f470bbc6-24a3-4c6b-b4c3-17c6d3e5caf0.aspx</comments>
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      <dc:creator>PensPlan</dc:creator>
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      <slash:comments>2</slash:comments>
      <body xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
        <p>
In letzter halte ich den einen oder anderen Vortrag zur Zusatzrente und dabei ist
mir aufgefallen, dass sich viele bei der Auswahl des Rentenfonds einzig und allein
auf die kurzfristig erzielte Rendite der Rentenfonds stützen. Natürlich ist dies ein
scheinbar „logisches“ Kriterium, da man ja eine möglichst hohe Rendite einfahren will.
Ist dieses Auswahlverfahren aber auch zielführend? Ein Rentenfonds ist eine mittel-
bis langfristige Investitionsform, daher sollten weitere Kriterien bei der Auswahl
eines Rentenfonds in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden und nicht nur die
kurzfristig erzielten Renditen. Konkret sollten Sie sich folgende Fragen beantworten: 
</p>
        <ul>
          <li>
Welche Kosten hat der Rentenfonds? Häufig passiert es, dass man sich über die Kosten
erst Gedanken macht sobald man sie bezahlt, daher lautet mein Ratschlag: informieren
Sie sich schon vorab über die Kostenstruktur des Rentenfonds. 
</li>
          <li>
Bekomme ich einen Arbeitgeberanteil? Nicht jeder Rentenfonds garantiert einen Arbeitgeberteil.</li>
          <li>
Wie sieht der mehrjährige Renditevergleich aus? Wie schon erwähnt handelt es sich
bei der Zusatzrente um eine mittel- bis langfristige Investitionsform, daher sollte
auch die Rendite im mittel- bis langfristigen Bereich stimmen. </li>
        </ul>
        <p>
M.A.
</p>
        <img width="0" height="0" src="http://www.vorsorgeblog.com/aggbug.ashx?id=5d77bb89-8bc5-4824-bdb0-38579ffef38e" />
      </body>
      <title>Rendite: Hauptsache schnell? </title>
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      <pubDate>Mon, 12 Feb 2007 14:38:46 GMT</pubDate>
      <description>&lt;p&gt;
In letzter halte ich den einen oder anderen Vortrag zur Zusatzrente und dabei ist
mir aufgefallen, dass sich viele bei der Auswahl des Rentenfonds einzig und allein
auf die kurzfristig erzielte Rendite der Rentenfonds stützen. Natürlich ist dies ein
scheinbar „logisches“ Kriterium, da man ja eine möglichst hohe Rendite einfahren will.
Ist dieses Auswahlverfahren aber auch zielführend? Ein Rentenfonds ist eine mittel-
bis langfristige Investitionsform, daher sollten weitere Kriterien bei der Auswahl
eines Rentenfonds in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden und nicht nur die
kurzfristig erzielten Renditen. Konkret sollten Sie sich folgende Fragen beantworten: 
&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;
Welche Kosten hat der Rentenfonds? Häufig passiert es, dass man sich über die Kosten
erst Gedanken macht sobald man sie bezahlt, daher lautet mein Ratschlag: informieren
Sie sich schon vorab über die Kostenstruktur des Rentenfonds. 
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;
Bekomme ich einen Arbeitgeberanteil? Nicht jeder Rentenfonds garantiert einen Arbeitgeberteil.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;
Wie sieht der mehrjährige Renditevergleich aus? Wie schon erwähnt handelt es sich
bei der Zusatzrente um eine mittel- bis langfristige Investitionsform, daher sollte
auch die Rendite im mittel- bis langfristigen Bereich stimmen.&amp;nbsp;&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;
M.A.
&lt;/p&gt;
&lt;img width="0" height="0" src="http://www.vorsorgeblog.com/aggbug.ashx?id=5d77bb89-8bc5-4824-bdb0-38579ffef38e" /&gt;</description>
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    </item>
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      <dc:creator>PensPlan</dc:creator>
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      <slash:comments>4</slash:comments>
      <body xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
        <p>
Selbstverständlich haben die Leute auch Angst und fragen sich, was mit ihren Geldern
geschieht, falls ihr Zusatzrentenfonds Konkurs geht. Nie zuvor gab es soviel Zweifel;
auch bei jenen, die sich dafür entschieden haben, ihre Abfertigung in eine Zusatzrentenfonds
einzuzahlen. 
<br />
Wir können zur absoluten Beruhigung unser Bevölkerung Folgendes sagen:
</p>
        <ul>
          <li>
die Zusatzrentenfonds können auf keine externe Finanzierung wie Bankdarlehen und die
Aufnahme von Schulden zurückgreifen und haben in Bezug auf ihr Vermögen sehr niedrige
Verwaltungskosten. Im Fall der Fonds des regionalen Vorsorgeprojekts PensPlan sind
diese Kosten nochmals niedriger. Im Besonderen sieht die regionale Verordnung vor,
dass die Zusatzrentenfonds mit einer Konvention mit der PensPlan Centrum AG für ihr
gutes Funktionieren auf kostenlose Dienstleistungen in den Bereichen Verwaltung, Buchhaltung
und Logistik zurückgreifen können. 
</li>
          <li>
was den Anteilswert betrifft, ist zu sagen, dass im Falle eines starken Abfalls die
Kontrolle der Vermögensverwalter und des Fonds greift und diese die Möglichkeit haben,
das Vermögensverwaltungsmandat zu widerrufen. 
</li>
          <li>
die Investitionslinien weisen eine starke Diversifizierung der Finanzinstrumente auf;
dies garantiert, dass im Falle einer Krise in einem gewissen Sektor nur ein Teil des
Vermögens davon beeinflusst wird 
</li>
          <li>
die kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds sind zudem als Vereine ohne Gewinnabsichten
organisiert.<br /></li>
        </ul>
        <p>
        </p>
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      <title>Und falls mein Zusatzrentenfonds Konkurs geht ?</title>
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      <pubDate>Wed, 24 Jan 2007 06:12:06 GMT</pubDate>
      <description>&lt;p&gt;
Selbstverständlich haben die Leute auch Angst und fragen sich, was mit ihren Geldern
geschieht, falls ihr Zusatzrentenfonds Konkurs geht. Nie zuvor gab es soviel Zweifel;
auch bei jenen, die sich dafür entschieden haben, ihre Abfertigung in eine Zusatzrentenfonds
einzuzahlen. 
&lt;br&gt;
Wir können zur absoluten Beruhigung unser Bevölkerung Folgendes sagen:
&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;
die Zusatzrentenfonds können auf keine externe Finanzierung wie Bankdarlehen und die
Aufnahme von Schulden zurückgreifen und haben in Bezug auf ihr Vermögen sehr niedrige
Verwaltungskosten. Im Fall der Fonds des regionalen Vorsorgeprojekts PensPlan sind
diese Kosten nochmals niedriger. Im Besonderen sieht die regionale Verordnung vor,
dass die Zusatzrentenfonds mit einer Konvention mit der PensPlan Centrum AG für ihr
gutes Funktionieren auf kostenlose Dienstleistungen in den Bereichen Verwaltung, Buchhaltung
und Logistik zurückgreifen können. 
&lt;li&gt;
was den Anteilswert betrifft, ist zu sagen, dass im Falle eines starken Abfalls die
Kontrolle der Vermögensverwalter und des Fonds greift und diese die Möglichkeit haben,
das Vermögensverwaltungsmandat zu widerrufen. 
&lt;li&gt;
die Investitionslinien weisen eine starke Diversifizierung der Finanzinstrumente auf;
dies garantiert, dass im Falle einer Krise in einem gewissen Sektor nur ein Teil des
Vermögens davon beeinflusst wird 
&lt;li&gt;
die kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds sind zudem als Vereine ohne Gewinnabsichten
organisiert.&lt;br&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;
&lt;/p&gt;
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      <dc:creator>PensPlan</dc:creator>
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      <body xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ich habe sowohl in Fernsehsendungen als
auch in Gesprächen mit den Mitarbeitern der PensPlan- Informationsschalter die Erfahrung
gemacht, dass durch die Reform viel Unsicherheit herrscht, die Bevölkerung aber vor
allem eine Frage beschäftigt: Ist es vorteilhafter, die Abfertigung im Unternehmen
zu lassen oder soll man sie in einen Zusatzrentenfonds einzahlen?<br /><p>
PensPlan nimmt dabei eine klare Position ein: Unser Ziel ist es, die gesamte Bevölkerung
neutral und umfassend zu informieren, damit jeder eine autonome und bewusste Entscheidung
treffen kann. 
<br />
Ohne Zweifel bringt die Einzahlung der anreifenden Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds
eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich. Dazu zählen z.B.:<br /></p><ul><li>
die bessere Aufwertung des Kapitals durch eine höhere Verzinsung 
</li><li>
die strenge Kontrolle wichtiger Aufsichtsorgane 
</li><li>
mehr Möglichkeiten, einen Vorschuss zu beantragen 
</li><li>
die niedrigere Besteuerung bei Auszahlung in Form von Kapital 
</li><li>
die Garantien und Sozialmaänahmen der Region Trentino-Südtirol 
</li><li>
die steuerliche Abzugsfähigkeit bis 5.164 € 
</li><li>
der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers (falls die Kollektivverträge oder die kollektiven
Abkommen dies vorsehen)</li></ul><img width="0" height="0" src="http://www.vorsorgeblog.com/aggbug.ashx?id=924e8827-3c98-44c0-b193-b9df1c716c53" /></body>
      <title>Was ist die beste L&amp;ouml;sung für die Bestimmung der Abfertigung ?</title>
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      <pubDate>Tue, 23 Jan 2007 05:44:41 GMT</pubDate>
      <description>Ich habe sowohl in Fernsehsendungen als auch in Gesprächen mit den Mitarbeitern der PensPlan- Informationsschalter die Erfahrung gemacht, dass durch die Reform viel Unsicherheit herrscht, die Bevölkerung aber vor allem eine Frage beschäftigt: Ist es vorteilhafter, die Abfertigung im Unternehmen zu lassen oder soll man sie in einen Zusatzrentenfonds einzahlen?&lt;br&gt;
&lt;p&gt;
PensPlan nimmt dabei eine klare Position ein: Unser Ziel ist es, die gesamte Bevölkerung
neutral und umfassend zu informieren, damit jeder eine autonome und bewusste Entscheidung
treffen kann. 
&lt;br&gt;
Ohne Zweifel bringt die Einzahlung der anreifenden Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds
eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich. Dazu zählen z.B.:&lt;br&gt;
&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;
die bessere Aufwertung des Kapitals durch eine höhere Verzinsung 
&lt;li&gt;
die strenge Kontrolle wichtiger Aufsichtsorgane 
&lt;li&gt;
mehr Möglichkeiten, einen Vorschuss zu beantragen 
&lt;li&gt;
die niedrigere Besteuerung bei Auszahlung in Form von Kapital 
&lt;li&gt;
die Garantien und Sozialmaänahmen der Region&amp;nbsp;Trentino-Südtirol 
&lt;li&gt;
die steuerliche Abzugsfähigkeit bis 5.164 € 
&lt;li&gt;
der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers (falls die Kollektivverträge oder die kollektiven
Abkommen dies vorsehen)&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;img width="0" height="0" src="http://www.vorsorgeblog.com/aggbug.ashx?id=924e8827-3c98-44c0-b193-b9df1c716c53" /&gt;</description>
      <comments>http://www.vorsorgeblog.com/CommentView,guid,924e8827-3c98-44c0-b193-b9df1c716c53.aspx</comments>
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