VorsorgeBlog
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 Friday, February 23, 2007

Viele Arbeitnehmer der Privatwirtschaft sind verunsichert, da sie durch die Abfertigungsreform aufgerufen worden sind, die Verantwortung für Ihre Vorsorgezukunft selbst zu treffen und nicht, wie so oft in der Vergangenheit, vor vollendete Tatsachen gestellt worden sind. Natürlich sind durch die Reform auch all jene Arbeitnehmer aufgerufen eine Entscheidung zu treffen, denen nur noch wenige Jahre bis zur Pensionierung fehlen. Bei vielen Publikumsveranstaltungen ist häufiger folgende Frage aufgetreten: Rentiert es sich in meinem Alter noch einem Rentenfonds beizutreten?
Ein Rentenfonds ist eine mittel- bis langfristige Investitionsform, welche sich natürlich bestens für junge Arbeitnehmer eignet, sich eine Zusatzrente aufzubauen. Aber was kann man nun Arbeitnehmern anraten, welche einen nicht mehr so langen Anlagehorizont aufweisen? Klarerweise kann mit wenigen Beitragsjahren keine Zusatzrente aufgebaut werden. Jedoch ist auf der anderen Seite zu beachten, dass sämtliche Arbeitnehmer dieselben steuerlichen Vorteile bei der Zuführung der Abfertigung an einen Rentenfonds haben. Aus diesem Grund kann ein Rentenfonds durchaus auch für weniger Beitrittsjahre seinen Reiz haben.
   
M.A.

Friday, February 23, 2007 8:27:25 AM (GMT Standard Time, UTC+00:00)  #    Comments [0] -

 Monday, February 12, 2007

Kann ich über mein Geld erst nach der Pensionierung verfügen? Diese oder ähnliche Fragen sind in letzter Zeit an der Tagesordnung. Dazu ist folgendes zu sagen: ausdrückliches Ziel eines Rentenfonds ist es, dass sich ein Mitglied eine Zusatzrente aufgebaut. Dieses Ziel würde natürlich deutlich verfehlt, falls man seine Position jederzeit, zur Gänze und ohne Angaben von Gründen ablösen könnte. Sie werden mir zustimmen, dass nicht mehr Vorsogeüberlegungen, sondern vielmehr rein spekulative Überlegungen vordergründig wären. Ein Fondsmitglied, sofern es gewisse Voraussetzungen erfüllt, hat aber dennoch in nachstehenden außerordentlichen Fällen die Möglichkeit über einen Teil seiner gesamten Position zu verfügen:  

  • Ausgaben im Gesundheitsbereich für sich, den Ehepartner oder die Kinder: jederzeit und bis zu 75% der angereiften Position
  • Kauf der Erstwohnung für sich oder die Kinder beziehungsweise Sanierungsarbeiten an der Erstwohnung: nach mindestens acht Jahren Mitgliedschaft und bis zu 75% der angereiften Position
  • Sonstige Notwendigkeiten: nach mindestens acht Jahren Mitgliedschaft und bis zu 30% der angereiften Position

Für den Fall langer Arbeitslosigkeit oder Dauerinvalidität ist folgendes vorgesehen:

  • Bei Arbeitslosigkeit zwischen 12 und 48 Monaten kann man sich bis zu 50% der angereiften Position auszahlen lassen. Bei Arbeitslosigkeit über 48 Monaten oder bei Dauerinvalidität über 66% kann die gesamte Position abgelöst werden.

M.A.

Monday, February 12, 2007 2:40:40 PM (GMT Standard Time, UTC+00:00)  #    Comments [0] -

In letzter halte ich den einen oder anderen Vortrag zur Zusatzrente und dabei ist mir aufgefallen, dass sich viele bei der Auswahl des Rentenfonds einzig und allein auf die kurzfristig erzielte Rendite der Rentenfonds stützen. Natürlich ist dies ein scheinbar „logisches“ Kriterium, da man ja eine möglichst hohe Rendite einfahren will. Ist dieses Auswahlverfahren aber auch zielführend? Ein Rentenfonds ist eine mittel- bis langfristige Investitionsform, daher sollten weitere Kriterien bei der Auswahl eines Rentenfonds in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden und nicht nur die kurzfristig erzielten Renditen. Konkret sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:

  • Welche Kosten hat der Rentenfonds? Häufig passiert es, dass man sich über die Kosten erst Gedanken macht sobald man sie bezahlt, daher lautet mein Ratschlag: informieren Sie sich schon vorab über die Kostenstruktur des Rentenfonds.
  • Bekomme ich einen Arbeitgeberanteil? Nicht jeder Rentenfonds garantiert einen Arbeitgeberteil.
  • Wie sieht der mehrjährige Renditevergleich aus? Wie schon erwähnt handelt es sich bei der Zusatzrente um eine mittel- bis langfristige Investitionsform, daher sollte auch die Rendite im mittel- bis langfristigen Bereich stimmen. 

M.A.

Monday, February 12, 2007 2:38:46 PM (GMT Standard Time, UTC+00:00)  #    Comments [2] -

 Wednesday, January 24, 2007

Selbstverständlich haben die Leute auch Angst und fragen sich, was mit ihren Geldern geschieht, falls ihr Zusatzrentenfonds Konkurs geht. Nie zuvor gab es soviel Zweifel; auch bei jenen, die sich dafür entschieden haben, ihre Abfertigung in eine Zusatzrentenfonds einzuzahlen.
Wir können zur absoluten Beruhigung unser Bevölkerung Folgendes sagen:

  • die Zusatzrentenfonds können auf keine externe Finanzierung wie Bankdarlehen und die Aufnahme von Schulden zurückgreifen und haben in Bezug auf ihr Vermögen sehr niedrige Verwaltungskosten. Im Fall der Fonds des regionalen Vorsorgeprojekts PensPlan sind diese Kosten nochmals niedriger. Im Besonderen sieht die regionale Verordnung vor, dass die Zusatzrentenfonds mit einer Konvention mit der PensPlan Centrum AG für ihr gutes Funktionieren auf kostenlose Dienstleistungen in den Bereichen Verwaltung, Buchhaltung und Logistik zurückgreifen können.
  • was den Anteilswert betrifft, ist zu sagen, dass im Falle eines starken Abfalls die Kontrolle der Vermögensverwalter und des Fonds greift und diese die Möglichkeit haben, das Vermögensverwaltungsmandat zu widerrufen.
  • die Investitionslinien weisen eine starke Diversifizierung der Finanzinstrumente auf; dies garantiert, dass im Falle einer Krise in einem gewissen Sektor nur ein Teil des Vermögens davon beeinflusst wird
  • die kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds sind zudem als Vereine ohne Gewinnabsichten organisiert.

Wednesday, January 24, 2007 6:12:06 AM (GMT Standard Time, UTC+00:00)  #    Comments [4] -

 Tuesday, January 23, 2007
Ich habe sowohl in Fernsehsendungen als auch in Gesprächen mit den Mitarbeitern der PensPlan- Informationsschalter die Erfahrung gemacht, dass durch die Reform viel Unsicherheit herrscht, die Bevölkerung aber vor allem eine Frage beschäftigt: Ist es vorteilhafter, die Abfertigung im Unternehmen zu lassen oder soll man sie in einen Zusatzrentenfonds einzahlen?

PensPlan nimmt dabei eine klare Position ein: Unser Ziel ist es, die gesamte Bevölkerung neutral und umfassend zu informieren, damit jeder eine autonome und bewusste Entscheidung treffen kann.
Ohne Zweifel bringt die Einzahlung der anreifenden Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich. Dazu zählen z.B.:

  • die bessere Aufwertung des Kapitals durch eine höhere Verzinsung
  • die strenge Kontrolle wichtiger Aufsichtsorgane
  • mehr Möglichkeiten, einen Vorschuss zu beantragen
  • die niedrigere Besteuerung bei Auszahlung in Form von Kapital
  • die Garantien und Sozialmaänahmen der Region Trentino-Südtirol
  • die steuerliche Abzugsfähigkeit bis 5.164 €
  • der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers (falls die Kollektivverträge oder die kollektiven Abkommen dies vorsehen)
Tuesday, January 23, 2007 5:44:41 AM (GMT Standard Time, UTC+00:00)  #    Comments [0] -

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